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Dienstag, 24. Oktober 2017

Busfahrscheine für Kurzstrecken

ÖPNV-Fahrgastbeirat will zurück zur alten Kurzstrecken-Regelung

In seiner Sitzung vom 13. September 2017 hat der ÖPNV-Fahrgastbeirat die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Solingen gebeten, sich beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für eine Rückkehr zur bis 31.5.2016 in Solingen gültigen Kurzstreckenregelung einzusetzen. Der Beschluss war einstimmig!

DIE GRÜNDE:

Neue Kurzstreckenregelung führt zu erheblichen Kostensteigerungen für die Fahrgäste, bringt aber keine Einnahmesteigerung bei den SWS

Zum 01.06.2016 wurde die Gültigkeit der Kurzstrecken-Fahrscheine in Solingen zu einem großen Teil massiv eingeschränkt. Als Grund für die Umstellung wurde vom VRR eine Vereinheitlichung der Kurzstreckenregelung im gesamten Verbundgebiet genannt. Seitdem darf man damit nur noch maximal drei Haltestellen weit fahren, Umsteigen ist nicht mehr erlaubt. Das hat gegenüber der jahrzehntelang bewährten Teilstreckenregel in Solingen zu erheblichen Kostensteigerungen für die Fahrgäste geführt.

Verwaltung und Verkehrsbetrieb hatten sich von der Umstellung daher auch deutliche Einnahmeverbesserungen erwartet. Bereits nach einem guten halben Jahr, im Januar 2017, wurde allerdings mitgeteilt:
„Es wurde ein Rückgang bei den Barverkäufen der Kurstreckenfahrausweise von rd. 80 Tsd. Stück ermittelt. Der Barverkauf der nächsten Preisstufe „A“ stieg im gleichen Zeitraum um rd. 40 Tsd. Stück. In Summe wurde damit ein negatives Ergebnis von 30 Tsd. € festgestellt. Es liegt allerdings nahe, dass Nutzer von Barfahrausweisen in das Angebot der Zeitfahrkarten wechselten (z.B. Sozialticket und Ticket 1000 + 2000). Dieser Wechsel kann aber aus der o.g. Statistik nicht abgeleitet werden. Im Ergebnis geht der Verkehrsbetrieb z.Zt. von einer einnahmeneutralen Umstellung aus.“

Neue Regelung bringt Fahrgastverluste

Die Leidtragenden sind also die bisherigen Fahrgäste, die offensichtlich lieber zu Fuß gehen, als für 900m Fahrstrecke (z.B. Rathausstraße - Graf-Wilhelm-Platz) 2,70 Euro zu bezahlen. Zuvor konnte man für 1,60 Euro ca. 2 km weit fahren. Genutzt hat diese Umstellung hingegen fast niemandem!

Sehr viele Einwohner sind von Einschränkungen betroffen

Am stärksten betroffen sind ca. 18.000 Einwohner der Südstadt im Bereich der Buslinien 681, 682, 683, 684 und 696, die in die Stadtmitte wollen. Auch die ca. 2.000 Bewohner der Fuhr können nicht mehr per Kurzstrecke zum Einkauf ins Walder Zentrum fahren.
Aber auch in Ohligs gibt es ca. 18.000 Einwohner, die hauptsächlich vom Umsteigeverbot betroffen sind. Die Liste weiterer Gebiete mit negativen Auswirkungen der Umstellung lässt sich endlos fortsetzen. Nur in wenigen Ausnahmefällen hat sich für die Fahrgäste eine Verbesserung ergeben.

Und einiges ist nicht zu verstehen…

Kaum zu verstehen ist, dass man von der Haltestelle Merscheid mit einem Kurzstreckenticket zwar bis zum Hauptbahnhof fahren kann, aber nicht umgekehrt. Grund: Die Haltestelle „Agentur für Arbeit“ gibt es nur in Richtung Merscheid! An der Haltestelle Virchowstraße wiederum muss man aufpassen, in welchen Bus man steigt: Mit der 691 geht es per Kurzstrecke bis zum Ohligser Markt, mit der Buslinie 694 ist schon am Hauptbahnhof Schluss.

DESHALB ZURÜCK ZUR ALTEN KURZSTRECKEN-REGELUNG!

Solch massive Probleme sollten allen Beteiligten klar machen, dass die Umstellung ein Rohrkrepierer war. Der VRR muss für Solingen eine Ausnahmeregelung ermöglichen, um zur bewährten Teilstreckenregel zurück zu kehren, die ursprünglich übrigens für das gesamte VRR-Gebiet galt!

Reiner Nießen, VCD Bergisches Land e. V.

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